Familienrecht
Im Bereich des Familienrechts stehen wir Ihnen im Falle von Trennungs- und Scheidungsabsichten beratend zur Seite. Wir übernehmen Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Zur Entwicklung der für Sie optimalen Strategie kontaktieren Sie uns idealerweise bereits bei Trennungs- oder Scheidungsabsicht.
Wir unterstützen Sie bei Fragen zum Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.
Das Familienrecht überschneidet sich häufig mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Erbrecht. Dank unserer fachlichen Expertise in diesen Bereichen bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung – zu Ihrem Vorteil.
Bei der Verhandlung von Scheidungsfolgenvereinbarungen, der Vermögensaufteilung sowie der Klärung von Immobilienangelegenheiten stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Über die anfallenden Kosten sprechen wir transparent im Vorfeld, um Ihnen größtmögliche Planungssicherheit zu bieten.


